Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen BOUZAN BAU, Ibrahim Bouzan, Hustadring 73, 44801 Bochum (im Folgenden „Auftragnehmer“) und Verbrauchern sowie Unternehmern (im Folgenden „Auftraggeber“), die handwerkliche Leistungen von uns in Anspruch nehmen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.
§2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Auftraggeber gibt durch die Erteilung des Auftrags (mündlich, schriftlich oder elektronisch) ein verbindliches Angebot an den Auftragnehmer ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Ausführung der handwerklichen Arbeiten zustande.
§3 Kostenvoranschläge und Preise
(1) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht explizit als Bruttopreis ausgewiesen ist. Die Mehrwertsteuer wird auf Rechnungen gesondert ausgewiesen.
(2) Kostenvoranschläge sind gemäß § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu vergüten. Ein erstellter Kostenvoranschlag ist verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei erheblichen Abweichungen des endgültigen Preises wird der Auftraggeber umgehend informiert.
§4 Leistungsausführung und Fristen
(1) Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach bestem Wissen und den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Leistungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Bei unvorhergesehenen Arbeitserschwernissen (z. B. schlechtes Wetter bei Außenarbeiten, Lieferverzögerungen bei Material, Streik, höhere Gewalt) verlängert sich die Frist angemessen. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§5 Abnahme und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Werkleistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach dem BGB. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Übergabe/Abnahme des Werkes schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln haben wir das Recht zur Nacherfüllung nach Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
§6 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen eingebauten Teilen, Materialien und Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber nicht berechtigt, über die entsprechenden Gegenstände zu verfügen (z.B. durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung).
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass wir unentgeltlich Zugang zum Leistungsort erhalten und die notwendigen Anschlüsse wie Strom und Wasser bereitgestellt werden. Notwendige Vorarbeiten anderweitiger Gewerke müssen abgeschlossen sein.
§8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens in Bochum.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.